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BGH, 09.11.1976 - 5 StR 439/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Sachbearbeiters bei der Staatsanwaltschaft, auf Bearbeitungsrückstände hinzuweisen - Vorsatz als die Kenntnis der Tatbestandsmerkmale und die Voraussicht des Taterfolges und der Wille zur Verwirklichung des Tatbestands - Wissen und Wollen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.07.1963 - 1 StR 136/63
Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines Zeugen - Bedeutung des Wortes "wissentlich" …
Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 5 StR 439/76
Wie der Bundesgerichtshof auch zu § 346 StGB a.F. stets entschieden hat, "erfordert der Vorsatz nicht nur die Kenntnis der Tatbestandsmerkmale und die Voraussicht des Taterfolges - beim bestimmten Vorsatz das sichere Wissen um diesen -, sondern auch den Willen zur Verwirklichung des Tatbestands" (BGHSt 19, 79, 80).
- BGH, 18.01.1977 - 5 StR 595/76
Verpflichtung eines Sachbearbeiters bei der Staatsanwaltschaft, auf …
In seiner Entscheidung 5 StR 439/76 vom 9. November 1976 hat der erkennende Senat bei ähnlichem Sachverhalt hervorgehoben, daß nur dann durch Unterlassen vorsätzlich gegen §§ 258, 258 a StGB verstoßen wird, wenn der Täter "von dienstlicher Anzeige (auch) in der Erkenntnis abgesehen" hatte, "ihm selbst werde es in angemessener Zeit unmöglich sein, die Rückstände zu erledigen, und daß er deshalb (oder aus anderem Grunde) von vornherein vorhatte, rückständige Verfahren nun nicht mehr zu fördern".